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In den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG - Web Content Accessibility Guidelines) - werden die technischen Standards festgelegt, wie man Webinhalte für Menschen mit Beeinträchtigungen gestalten kann, um ihnen den Zugang zu den Webinhalten zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Hier erfahren Sie alles Nötige zu den Prinzipien & Richtlinien, zu der Gesetzeslage und Testverfahren für Ihre Webseite.

Die WCAG

GLEICH ZU DEN RICHTLINIEN 

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Digitale Barrierefreiheit: Gesetzeslage zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf Webseiten öffentlicher Stellen

EU-Richtlinie 2102

Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtet öffentliche Stellen zu barrierefreien Webangeboten.

In Deutschland sind die entsprechenden Bundes- und Landesgesetze zur Umsetzung der Barrierefreiheit 2018 und 2019 in Kraft getreten.
Zur Kontrolle wurden Überwachungsstellen aufgebaut.

> Überblick zur Gesetzeslage bei Bund und Ländern sowie zu den Überwachungsstellen

Landesgesetz zu barrierefreier Informationstechnik gemäß EU-Richtlinie 2102 für Bayern

buchstapel

Umsetzungsfrist

Seit dem 23. September 2020 sollten alle Webseiten öffentlicher Stellen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden und eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ enthalten – unabhängig davon, wann die Website veröffentlicht wurde.

    Wer muss eine barrierefreie Website haben?

    Nach der EU-Richtlinie sind alle Stellen, die zur Einhaltung der EU-Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet sind, auch zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen verpflichtet.

    Seit 26. Oktober 2016 ist die Richtlinie beschlossen.
    Ab dem 23. September 2018 müssen in ganz Europa die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden.

    Alle Webseiten- und App-Betreiber, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen die aktuelle Version der BITV bzw. im jeweiligen Bundesland gültige Verordnung mit Bezug auf die EN 301 549 befolgen.

    Was muss ich tun?

    ablauf to do

    Die wichtigsten Anforderungen an Websites öffentlicher Stellen, die sich aus der EU-Richtlinie 2102 ergeben, sind (DIAS - Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen):

    • Barrierefreiheit der Website(s) gemäß EN 301 549 (PDF, 2 MB), insbesondere gemäß Abschnitt 9 (Web)
    • Auf jeder Webseite muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden
    • Zum Webangebot gehören auch die eingebundenen Dokumente, wie PDFs
      Dokumente, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen jetzt barrierefrei sein.

      Bei „alten“ Dokumenten gilt: Dokumente, die für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, müssen nachgearbeitet werden.
      Für die barrierefreie Gestaltung von PDF-Dateien sollte neben dem Abschnitt 10 (Non-web documents) der EN 301 549 auch die ISO-Norm 14289-1:2012-07 (PDF/UA) berücksichtigt werden

    Es gilt außerdem zu prüfen, ob Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache veröffentlicht werden müssen.
    Da dies keine Anforderung der EU-Richtlinie 2102 ist, fordern das nicht alle Rechtsetzungen der Länder.

    Überwachnungsinstanz Bayern

    Eines der zentralen Handlungsfelder im Programm Bayern barrierefrei der Bayerischen Staatsregierung ist der Bereich „Information und Kommunikation“.
    Die Informations- und Kommunikationstechnologie gewinnt in unserer Gesellschaft (Arbeits- & Lebensbereich) zunehmend an Bedeutung.

    IT-Verfahren in der staatlichen Verwaltung setzen ausreichende barrierefreie Angebote voraus.
    Nur so kann eine rechtliche Chancengleichstellung gewährleistet werden.
    Die Verbesserung der Barrierefreiheit staatlicher Internet- und Intranetangebote ist dabei ein wichtiges Kriterium.
    Da der Maßstab für die Beurteilung der digitalen Barrierefreiheit laufend an die neuen technischen und rechtlichen Voraussetzungen angepasst wird, steigen auch die konkreten Anforderungen an die Prüfung der Webseiten und E-Government-Verfahren.

    Zum 1. Oktober 2019 wurde die in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in § 3 BayEGovV normierte Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingerichtet, die unter anderem stichprobenhaft die Webseiten und mobilen Anwendungen aller öffentlichen Stellen im Freistaat Bayern auf Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kontrolliert.
    (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)

    Sie haben die Möglichkeit einen Online-Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auszufüllen.

    Oder Sie wenden sich an:

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
    St.-Martin-Straße 47
    81541 München

    (Barrierefreiheit nach BayEGovV: Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen)

    Wie läuft die Überwachung ab?

    auge

    "Die Einhaltung der Richtlinie wird durch die Überwachungsstellen von Bund und Ländern überprüft.
    Hierfür sind Stichprobenkontrollen der Barrierefreiheit von Websites vorgesehen.

    Der erste Beobachtungszeitraum für Websites hat im Januar 2020 begonnen und endete im Dezember 2021.

    Die Ergebnisse der Überwachung muss Deutschland regelmäßig an die EU berichten, verantwortlich hierfür ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik."

    (QuelleDIAS - Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen)

    Testtools zur Überprüfung von Websites auf Barrierefreiheit

    zahnraeder

    - Bildtexte (Bildbeschreibungen sind Alternativtexte, die von Vorlese-Anwendungen genutzt werden; auch Suchmaschinen werten diese Texte aus und beziehen sie in das Ranking ein)

    Tipp: Klicken Sie auf der Ergebnisseite den Reiter "No Styles" an.
    Unter allen Bildern sollten nun die Alternativtexte (markiert durch "alt") zu sehen sein.
    Überprüfen Sie, ob die Bildbeschreibungen überall vorhanden und sinnvoll formuliert sind

    - Struktur (Webseiten bestehen aus Strukturelementen, zum Beispiel Block für die Navigation und den eigentlichen Seiteninhalt. 
    Innerhalb dieser gibt es Überschriften, Fließtexte usw.
    Barrierefreie Seiten besitzen semantische Auszeichnungen für solche Strukturen, die helfen, sich zu orientieren)

    Tipp: Klicken Sie auf der Ergebnisseite den Reiter "No Styles" an.
    Nun können Sie die Markierungen der Überschriften gut erkennen (z. B. H1 = wichtigste Überschrift, H2, H3, etc. und überprüfen, ob Sie sinnvoll ausgezeichnet sind)

    Warum Barrierefreiheit?

    user

    "Um gleichberechtigten Zugang und gleiche Möglichkeiten für Menschen mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten zu bieten ist es essentiell, dass das Web barrierefrei ist" (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung).
    Der ungehinderte Zugang zu Information und Kommunikation im Web stellt ein grundlegendes Menschenrecht dar.

    Business Case Barrierefreiheit

    Ein Business Case ist ein Szenario, mit dem eine Investition unter strategischen, betriebswirtschaftlichen und weiteren Aspekten beurteilt werden kann.
    Die Barrierefreiheit spielt dabei eine wichtige Rolle.

    "Barrierefreiheit überschneidet sich mit anderen Best Practices wie zum Beispiel mobilem Webdesign, Geräteunabhängigkeit, multi-modaler Interaktion, Usability, Design für ältere Nutzer und Suchmaschinen-Optimierung (SEO).
    Fallstudien zeigen, dass barrierefreie Websites bessere Suchergebnisse bringen, die Wartungskosten reduziert werden und das Zielpublikum vergrößert wird.
    Das Dokument »Developing a Web Accessibility Business Case for Your Organization« zeigt die sozialen, technischen, finanziellen und juristischen Vorteile barrierefreier Websites, inklusive der Vorteile für Unternehmen."
    (https://www.einfach-fuer-alle.de/vorteile-barrierefreie-website/)

    Ursprung der WCAG

    high five

    Die WCA-Richtlinien werden im Rahmen des W3C-Prozesses in Zusammenarbeit mit Einzelpersonen und Organisationen auf der ganzen Welt kontinuierlich erarbeitet.
    Das Hauptziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Standards für die Zugänglichkeit von Webinhalten, der die Bedürfnisse von Einzelpersonen, Organisationen und Regierungen auf internationaler Ebene erfüllt.
    Besondere Herausforderungen bestehen darin, einen Konsens über die Testbarkeit, Implementierbarkeit und internationale Aspekte der Vorschläge zu erzielen.

    WCAG - Für wen?

    sprechblasenDie Anwendung und Umsetzung der Richtlinien sind bestimmt für Entwickler, Designer, Programmierer und Autoren.

    Die Adressaten sind Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen, sprachlichen, kognitiven, und neurologischer Beeinträchtigungen sowie ältere Personen mit sich altersbedingt ändernden Fähigkeiten. 

    Wesentliche Komponenten der Web-Barrierefreiheit

    Unter barrierefreien Inhalten versteht man im Allgemeinen die Informationen in einer Website sowie Webanwendungen. 
    Barrierefreiheit von Webinhalten erfordert ein Zusammenspiel mehrerer Komponenten.

    • Content/Inhalt der Webseite: natürliche Informationen (wie Texte, Bilder und Töne) sowie der Code oder Markup (Struktur, Präsentation)
    • Webbrowser, Mediaplayer, Plugins und andere „Benutzeragenten
    • Assistenten / Hilfstechnologien - z. B. Bildschirmlesegeräte (Screenreader), Braillezeile (Computer-Ausgabegerät für blinde Menschen, das Zeichen in Brailleschrift darstellt), visuelle Leseassistenten, alternative Tastaturen, Text-to-Speech-Software, Spracherkennungssoftware, Scansoftware usw.
    • Autorentools - Software zum Erstellen von Websites (CMS)
    • Benutzer*innen: Nutzerwissen, Erfahrung im Umgang mit Benutzeragenten und assistierender Technik
    • Entwickler*innen/Redakteur*innen: Programmierung, Design, Redaktion
    • Evaluations-/Bewertungstools - Bewertungstools für Web-Zugänglichkeit, HTML-Validatoren, CSS-Validatoren usw.

    Abhängigkeiten zwischen den Komponenten

    Die Komponenten sind untereinander abhängig und miteinander verknüpft. Durch ihre Zusammenarbeit wird das Web zugänglich.

    Beispiel Alternativer Text auf Bildern:

    • technische Spezifikationen adressieren Alternativtext, z. B. HTML definiert das Alternativtextattribut ( alt) des Bildelements ( img))
    • Die WAI-Richtlinien (WCAG, ATAG, UAAG) definieren, wie der alternative Text für die Barrierefreiheit in den verschiedenen Komponenten implementiert wird
    • Entwickler liefern die passenden alternativen Textformulierungen
    • Autorentools ermöglichen, erleichtern und fördern die Bereitstellung von alternativem Text auf einer Webseite
    • Bewertungstools werden verwendet, um zu überprüfen, ob ein alternativer Text vorhanden ist
    • Benutzeragenten bieten eine Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine für den Alternativtext
    • Hilfstechnologien bieten eine menschliche Schnittstelle zum alternativen Text in verschiedenen Modalitäten
    • Benutzer wissen, wie sie den alternativen Text je nach Bedarf von ihrem Benutzeragenten und/oder ihrer Hilfstechnologie abrufen können

    Die WCAG Prinzipien & Richtlinien

    diagrammDie WCAG 2.1 (EN 301 549, EU-Richtlinie 2102) beruhen auf 4 Prinzipien:
    Webinhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

    Die Prinzipien werden in Richtlinien und die Richtlinien wiederum in Erfolgskriterien konkretisiert. 
    Für jede Leitlinie gibt es überprüfbare Erfolgskriterien bzw. definierte Mindestanforderungen auf drei Ebenen: A, AA und AAA. 

    1. Wahrnehmbar

    Die Information und Elemente der Benutzeroberfläche müssen so präsentiert werden, dass Sie von der Zielgruppe wahrgenommen werden können (Details).

    • Richtlinie 1.1 Textalternativen

      = Bereitstellung von Textalternativen für alle nicht-textuellen Inhalte, sodass diese in andere von den Benutzer*innen benötigte Formen modifiziert werden können (Details)

      Elektronischer Text spielt für die Barrierefreiheit von Webinhalten eine wesentliche Rolle, denn er lässt sich durch Benutzeragenten und assistierende Technik in andere Formen (visuell, akustisch, taktil) umwandeln.

      Beispiele
      :
      - ein Screenreader liest textuelle Beschreibungen von Bildern und Animationen vor
      - eine Braillezeile stellt textuelle Beschreibungen in Brailleschrift dar
      - eine Textalternative für akustische Information macht den Inhalt zugänglich für gehörlose Menschen.

    Textalternativen helfen außerdem dabei, nicht-textuelle Informationen zu verstehen und machen sie für Suchmaschinen erschließbar (Details)
     

    • Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

      = Bereitstellung von Alternativen für zeitbasierte Medien (Details)

      Textalternative für Audio hilft gehörlosen und taubblinden Menschen dabei, die Information wahrzunehmen.
      Videos mit Ton werden mithilfe von Untertiteln für Gehörlose zugänglich.
      Durch Text- und Audiobeschreibungen, die auch visuelle Informationen wiedergeben, sind sie für taubblinde und blinde Menschen barrierefrei (Details)

    • Richtlinie 1.3 Anpassbar

      = Erstellung von Inhalten, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können, ohne dass Informationen oder die Struktur verloren gehen (Details)

      Eine klare Strukturierung sowie semantische Auszeichnung des Contents und ein standardisiertes Markup ermöglichen eine äquivalente Darstellung der Information durch Benutzeragenten und die assistierende Technik (Details).
       
    • Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

      = Erleichterung, Inhalt zu sehen und zu hören, einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund (Details)

      Beispiele:
      - visuelle Information auf einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund darstellen
      - bei akustischen Informationen auf eine klare Unterscheidung von Vorder- und Hintergrundgeräuschen achten
      - Information, die allein durch Farben vermittelt wird, für farbblinde Menschen mit einer Textalternative ausstatten
      - für Sehbehinderte die Möglichkeit bieten, alle Teile der Webseite zu vergrößern (Details)

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    2. Bedienbar

    Bedienbarkeit der Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation (Details)

    • Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

      = Ausführung aller Funktionalitäten per Tastatur (Details)
      sowie die Bedienbarkeit der Webseiten mit alternativen Tastaturen und Spracheingaben (Details)
       
    • Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

      = Den Benutzern ausreichend Zeit geben, Inhalte zu lesen und zu benutzen/interagieren (Details)

      Die Interaktion mit den Webinhalten sollte ohne Zeitbeschränkungen möglich sein, z. B. automatischer Contentwechsel, Time-outs, Online-Tests mit Timelimits (Details).
       
    • Richtlinie 2.3 Anfälle

      = Gestaltung von Inhalte, dass sie zu keinen Anfällen führen (Details)

      Beispiele:
      - blinkende Inhalte können Anfälle bei Menschen mit Fotosensibilität verursachen
      - Animationen verursachen bei manchen Menschen Übelkeit und müssen deshalb abschaltbar sein
       
    • Richtlinie 2.4 Navigierbar

      = Hilfestellungen, auf der Webseite zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden (Details)

      Die Navigation kann für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Blinde sehr umständlich sein.
      Während die Barrierefreiheit einer Hauptnavigation hauptsächlich durch das Markup bestimmt wird, spielen die Struktur und Benennung von Webseiten sowie die Reihenfolge und Auszeichnung sämtlicher Links eine entscheidende Rolle (Details).
       
    • Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

      = Alle Funktionen sollten über Zeigereingabegeräte (z. B. Mauszeiger, Touchpad, elektronischer Stift) zugänglich sein (Details)

      Personen, die Zeigereingabegeräte bedienen, sind möglicherweise nicht in der Lage, zeitgesteuerte oder komplexe Gesten auszuführen.
      Es sollte deshalb eine alternative Eingabemethode bereitgestellt werden, damit Benutzer*innen mit motorischen Beeinträchtigungen über einzelne Zeigergesten mit Inhalten interagieren können.

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    3. Verständlich

    Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein (Details)

    • Richtlinie 3.1 Lesbar

      = Inhalte lesbar und verständlich machen (Details)

      Die Zielgruppe und assistierende Techniken müssen die Textinhalte lesen können.
      Die für das Verständnis erforderlichen Informationen müssen verfügbar sein, z. B. eine korrekte Auszeichnung der Sprache, Alternativen für ungewöhnliche / schwer übersetzbare Wörter und Phrasen / Abkürzungen (Details).
       
    • Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

      = Sorge dafür tragen, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren (Details)

      Ein unerwarteter Kontextwechsel, wie z. B. das Öffnen neuer Fenster ohne Eingabe oder die Weiterleitungen im Menü, stellt v. a. für Sehbehinderte und motorisch behinderte Menschen eine Barriere dar.
      Konsistente Navigation, klare Funktionen sowie allein durch Benutzer*innen kontrollierbarer Kontextwechsel erleichtern dagegen die Nutzung der Webseite (Details).
       
    • Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

      = Hilfestellung für Benutzer*innen, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren (Details)

      Hinweise zum Ausfüllen von Online-Formularen, die Auszeichnung von Eingabefeldern und erforderlichen Datenformaten sowie Fehlermeldungen müssen möglichst genau sein (Details).

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    4. Robust

    Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten - einschließlich assistierender Techniken - interpretiert werden können (Details)

    • Richtlinie 4.1 Kompatibel

      = Maximieren der Kompatibilität mit Benutzeragenten und assistierender Technik (Details)

      Das Markup der Website und ihrer Komponenten sollte korrekt und standardisiert sein (Details)

    Quellen

    Bei Fragen und Support stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.