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In diesem Beitrag fassen wir die deutschen Google Analytics-Datenschutzregelungen für Website-Betreiber zusammen.

Warum Google Analytics?

Wer Google Analytics nutzt, verfolgt das Ziel, möglichst viele Daten über die Besucher zu sammeln und auszuwerten. Google Analytics wird in der Regel verwendet, weil es einfach einzubinden ist und die gelieferten Daten einen echten Mehrwert für die Website-Betreiber darstellen. Die gesammelten Daten werden u.a. zur Evaluierung von Suchmaschinenoptimierungszielen benötigt.

Warum Datenschutzrichtlinien?

Mit der Erhebung der Besucherdaten werden u.a. standortspezifische Daten, wie z.B. die IP-Adresse des Besuchers, übermittelt. Damit kann Google Analytics auswerten, in welcher Stadt sich der Besucher befindet.

Wenn die Website in Deutschland betrieben wird (Standort des Servers) bzw. wenn deutsches Recht anzuwenden ist (Angaben gemäß Telemediengesetz – Impressum) sind besondere Maßnahmen zu beachten, um den deutschen Datenschutzrichtlinien gerecht zu werden.

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Was muss der Website-Betreiber beachten?

Dem deutschen Website-Betreiber werden zwei Maßnahmen auferlegt, die er umzusetzen hat. Wer diesen Maßnahmen bzw. Pflichten nicht nachkommt, kann mit einer Abmahnung rechnen. Zusätzlich muss gegenüber Google eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden, in der man u.a. bestätigt, dass man diesen Anforderungen nachkommen wird.

Die IP-Adresse des Besuchers muss anonymisiert übermittelt werden

Die IP-Adresse besteht bekanntermaßen aus 4 verschiedenen, bis zu 3 Stellen langen Zahlen, die durch einen Punkt miteinander verbunden werden. Ein Beispiel: 192.168.0.1

Aus diesen Zahlen lassen sich die Standorte der zur IP-Adresse gehörenden Providerverteiler ablesen. Durch das sogenannte „anonymisieren“ oder auch die „IP-Maskierung“ werden die letzten 3 Zahlen der IP-Adresse entfernt und in der Form 192.168.0.xxx an Google übermittelt. Das führt zu etwas ungenaueren Ergebnissen.

Wer uns mit der Einrichtung von Google Analytics beauftragt, erfüllt diese Anforderung automatisch.

Dem Besucher muss die Möglichkeit gegeben werden, der Datenerhebung zu widersprechen

Die Erhebung der Daten beginnt mit dem Besuch auf der Website und läuft automatisiert ab. Der aktive Besucher bekommt von der Erhebung nichts mit. Allerdings sind die deutschen Website-Betreiber dazu verpflichtet, in den Datenschutzbestimmungen, die von jeder einzelnen Unterseite aus erreichbar sein müssen, darauf hinzuweisen, dass:

  1. eine Erhebung der Daten stattfindet 
  2. der Besucher die Möglichkeit hat, der Datenerhebung zu widersprechen (sog. Opt-Out-Methode)

Zu Punkt 2: Es muss eine Funktion in die Website eingebaut werden, die es ermöglicht durch Klicken auf die Opt-Out-Methode einen Cookie auf dem Besucher-PC zu aktivieren, der zukünftiges Erheben der Daten verhindert.

Wer uns mit der Einrichtung von Google Analytics beauftragt, erfüllt diese Anforderung automatisch.

Vertragliche Regelungen zwischen dem Website-Betreiber und Google

Wie bereits erwähnt werden diese Maßnahmen u.a. schriftlich geregelt. Google stellt dazu einen Vertrag zur Verfügung, den der Website-Betreiber in doppelter Ausführung ausfüllen und Google zuschicken muss.

Hier ist die jeweils aktuelle Fassung des Google Analytics Vertrags: 
http://static.googleusercontent.com/media/www.google.de/de/de/analytics/terms/de.pdf

Der Vertrag besteht aus 3 Teilen:

  • Die Google Analytics Bedingungen
  • Anlage 1 – Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Auf der ersten Seite findet man die Informationsangaben zum Ausfüllen des Vertrags.

Der Google Analytics Vertrag ist an zwei Stellen zu unterzeichnen:

  • Seite 1 der Google Analytics Bedingungen
  • Letzte Seite der Anlage 1

Auf der ersten Seite sind neben den Firmenangaben, die den Impressum-Angaben entsprechen sollten, folgende Informationen erforderlich:

  • E-Mail-Adresse, die zum Erstellen des Google Analytics Accounts verwendet wurde
  • Kontonummer bei Google Analytics

Die beiden o.g. Informationen werden von uns übermittelt, wenn wir mit dem Erstellen des Accounts beauftragt werden.

Sollten Fragen zu diesem Thema auftreten, einfach an uns wenden, einen Kommentar hinterlassen oder das Kontaktformular verwenden.