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Die Bundesregierung möchte mit der Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe 2022 & Neustarthilfe Plus weiterhin Unternehmen unterstützten, die hohe Einbußen durch die Corona-Pandemie haben. Die Überbrückungshilfe IV knüpft an die Überbrückungshilfe III Plus an und gilt ab Januar 2022.
Der Zeitraum wurde nun bis Juni 2022 verlängert.
Diese staatlichen Förderungen können auch für die Finanzierung der Digitalisierung Ihres Unternehmens verwendet werden.
Die nötigen Informationen erhalten Sie hier.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Unternehmen arbeiten an Erweiterungen und Verlängerungen der Überbrückungshilfen.

Gerade jetzt ist Handeln gefragt und Digitalisierungsmaßnahmen wichtiger denn je. 

Ausführliche Informationen zur Digitalisierung für Ihre Branche erhalten Sie auf niederbayern.digital

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Was erwartet mich in diesem Beitrag 

 Überbrückungshilfe IV

  • Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022
  • Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwälte, Buch- & Wirtschaftsprüfer) beantragt werden 

Registrierung & Antrag

  • Unterstützt werden alle Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020
    (die Grenze entfällt für Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels sowie der Reise-, Kultur- und Veranstaltungsbranche, die besonders betroffen sind)

Die Bedingungen entsprechen größtenteils denen der Überbrückungshilfe III Plus

Überbrückungshilfe III Plus

Änderungen bei der Überbrückungshilfe IV

(Quelle: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

  • Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. März 2022
  • Vereinfachter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss
  • Maximaler Fördersatz: bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % sinkt der maximale Fördersatz auf maximal 90 % (vorher 100 %) der Fixkosten
  • Es können erhöhte Beihilferahmen genutzt werden
  • Spezifischen Sonderregelungen für besonders betroffene Branchen (Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reise- und Kultur- und Veranstaltungsbranche)

Branchenspezifischen Sonderregelungen

  • Zusätzliche Antragsberechtigung für Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit (infolge von Corona-Regeln) freiwillig schließen
  • Junge Unternehmen, die bis zum 30. September 2021 gegründet wurden

Wer kann Überbrückungshilfe IV beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch:


1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen

Unternehmen aller Größen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen (Unternehmensgröße, Umsatzrückgängen)


2. Selbstständige

Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb


3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen

Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

die Digitalisierung Ihres Unternehmens fördern mit Überbrückungshilfe IV

Die Überbrückungshilfe IV unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung und bezuschusst betriebliche Fixkosten.

Es muss ein Digitalisierungskonzept vorgelegt werden, das neben den Auftragsbestätigungen als Nachweis für die Förderung dient.

Erstattet werden:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei 50 % bis 70 % Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 % Umsatzeinbruch (im Vergleich zum entsprechenden Monat 2019)
  • Junge Unternehmen können andere Vergleichsumsätze heranziehen

Neustarthilfe 2022 & Neustarthilfe Plus

Die Programme Neustarthilfe 2022 & Neustarthilfe Plus unterstützten:

  • Soloselbstständige
  • Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
  • unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten

Neustarthilfe 2022

Förderzeitraum: Januar bis März 2022

Antragsfrist für Erstanträge: 30. April 2022

 

Neustarthilfe Plus

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die
Förderzeiträume Juli - September & Oktober - Dezember 2021
endet am 31. März 2022

Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung
wurden bis 31. März 2022 verlängert 

Welche Digitalisierungs­maßnahmen werden gefördert?

exclamation markBei der Übernahme der Kosten ist eine nachvollziehbare und nachweisbare Dokumentation (wofür die Investition benötigt wird) entscheidend.

Gefördert werden ...

u. a. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung von
Homepages, Onlineshops und Tools für digitale Arbeitsprozesse

Beispiele:

  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • Digitalisierung der Informationsmappen und Speisekarten
  • App für Kundenregistrierung
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
  • Warenwirtschaftssystem
  • uvm.

Digitalisierung mit sketch.media 

Unsere Leistungen können mit staatlichen Fördermitteln finanziell unterstützt / bezuschusst werden.

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BEI UNS SIND SIE RICHTIG ...

Szenario 1: Sie wollen Ihr Unternehmen digital aufrüsten und Ihre Arbeitsprozesse optimieren. Sie stehen noch am Anfang und möchten sich gerne von uns beraten lassen.
Szenario 2: Sie haben einen Digitalisierungsplan konzipiert oder haben eine Idee und wollen mit uns den Ablauf und die Kosten besprechen.
Szenario 3: Sie haben bereits einen Antrag gestellt (der genehmigt wurde) und suchen nun einen Partner, mit dem Sie Ihr Projekt umsetzen können.

Wir betreuen bereits Kunden, die eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben und bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens unterstützt wurden.

Quellen: