Mit den Überbrückungshilfen unterstützt die Bundesregierung von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge der Überbrückungshilfe III Plus (zum Förderzeitraum Juli bis Dezember) endet am 31. März 2022.
Daran knüpft die Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum ab Januar 2022. Dieser wurde bis Juni 2022 verlängert.
Auch die Digitalisierungskosten Ihres Unternehmens können mit Überbrückungshilfen gedeckt werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Die Überbrückungshilfen wurden von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Unternehmen ins Leben gerufen und werden kontinuierlich erweitert.
Die Höchstbeträge wurden deutlich erhöht. Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige konnte bis Ende September 2021 beantragt werden.
Viele Unternehmen trifft die Corona-Pandemie hart und unerwartet. Ein Gefühl der Machtlosigkeit und Handlungsunfähigkeit macht sich breit. Aber ...
Gerade jetzt ist Handeln gefragt.
Gerade jetzt ist die Digitalisierung wichtiger denn je.
Denn uns wird vor Augen geführt, dass die Konkurrenzfähigkeit maßgeblich von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen beeinflusst wird.
Auch unsere Leistungen können mit Fördermitteln finanziert bzw. bezuschusst werden (weitere Fördermittel finden Sie hier).
Nutzen Sie Ihre wirtschaftlichen Chancen und das digitale Wachstumspotenzial Ihres Unternehmers.
Was erwartet mich in diesem Beitrag
- Was beinhaltet die Überbrückungshilfe III Plus?
- Wer kann Überbrückungshilfe III Plus beantragen?
- Wie fördert die Überbrückungshilfe III Plus die unternehmerische Digitalisierung?
- Welche Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert?
- Wie stelle ich den Antrag?
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Digitalisierung mit Überbrückungshilfe III Plus und sketch.media
Welche Vorteile bringen Digitalisierungsmaßnahmen
Digital gerüstete Unternehmen sind klar im Vorteil.
Digitalisierte Kommunikation, Arbeitsprozesse & Vernetzung fördern nicht nur die Kundenbindung, sondern schaffen auch neue wirtschaftliche Chancen.
Mit der Überbrückungshilfe III Plus wird die unternehmerische Digitalisierung in der Corona-Krise gefördert.
Die Geschäftsinhaber werden bestärkt, mehr in die Digitalisierung ihres Unternehmens zu investieren.
Was beinhaltet die Überbrückungshilfe III Plus?
- Restart-Prämie: Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten.
- Seit April 2021 sind auch Direktanträge für Personengesellschaften möglich
- Die Obergrenzen wurden deutlich erhöht
- Neustarthilfe für Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Ein Zuschuss unabhängig von den Fixkosten ist möglich
- Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 %
- Erhöhung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 %
- Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups
- Anschubhilfe für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft
- Möglichkeit für Antragsteller, in begründeten Fällen alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen
Auch das KfW-Sonderprogramm (einschließlich des KfW-Schnellkredits) wurde bis Ende 2021 verlängert worden.
Von dem Angebot profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Die Kreditobergrenzen wurden mehr als verdoppelt.
Wer kann Überbrückungshilfe III Plus beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch:
Unternehmen aller Größen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen |
2. Selbstständige Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb |
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind |
Wie fördert die Überbrückungshilfe III Plus die unternehmerische Digitalisierung?
Die Überbrückungshilfe III Plus unterstützt angefallene Digitalisierungsmaßnahmen (in der Corona-Krise) und bezuschusst betriebliche Fixkosten.
Es muss ein im Förderzeitraum umgesetztes Digitalisierungskonzept vorgelegt werden, das neben den Auftragsbestätigungen als Nachweis für die Förderung dient
Nicht verpassen
Die Überbrückungshilfe III Plus gilt für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021. Daran schließt die Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum ab Januar 2022 an und wurde bis Juni 2022 verlängert.
Erstattet werden:
- bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
- bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten (bei 50-70 % Umsatzeinbruch)
- bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten (bei mindestens 30 % Umsatzeinbruch)
- Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen (Infos dazu hier)
Welche Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden ...
u. a. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung von
Homepages, Onlineshops und Businesstools für digitale Arbeitsprozesse
Bei der Übernahme der Kosten ist eine nachvollziehbare und nachweisbare Dokumentation (wofür die Investition benötigt wird) entscheidend.
Beispiele:
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Wie stelle ich den Antrag?
Anträge kann man hier stellen. Detaillierte Informationen zu den bisherigen Regelungen der Überbrückungshilfe III und den weiteren Unterstützungsangeboten finden Sie hier. Der Antrag kann über eine Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in Rechtsanwält/in sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten werden bezuschusst. Alle Infos zum Registrierungs- und Anmeldeverfahren für prüfende Dritte finden Sie hier. |
Auch Soloselbständige können Anträge auf Fixkostenzuschüsse über prüfende Dritte stellen. Die Kosten dafür werden bezuschusst. Kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden, wenn man vorher schon andere Hilfen erhalten hatte?Ja. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 werden angerechnet. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, können aber für die Monate November und Dezember 2020 keine Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen. |
Digitalisierung mit sketch.media
Wir sind spezialisiert auf individuelle Leistungen & digitale Lösungen, Die Zusammenarbeit mit uns und unsere Leistungen sind förderbar, d.h. sie können mit staatlichen Fördermitteln finanziell unterstützt werden. Was ist Ihr nächster digitaler Meilenstein? Ihre Investition in die Zukunft? |
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BEI UNS SIND SIE RICHTIG ...
Szenario 1: Sie wollen Ihr Unternehmen digital aufrüsten und Ihre Arbeitsprozesse optimieren. Sie stehen noch am Anfang und möchten sich gerne von uns beraten lassen.
Szenario 2: Sie haben einen Digitalisierungsplan konzipiert oder haben eine Idee und wollen mit uns den Ablauf und die Kosten besprechen.
Szenario 3: Sie haben bereits einen Antrag gestellt (der genehmigt wurde) und suchen nun einen Partner, mit dem Sie Ihr Projekt umsetzen können.
Wir betreuen bereits Kunden, die eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben und bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens unterstützt wurden.
Quellen:
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html
- https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html
- https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/03/30/ueberbrueckungshilfe-3-foerdert-digitalisierung-in-unternehmen/